|

|
Hier sehen Sie unser Ärmel- und Dienstrangabzeichen. In NRW ist die Form und das Aussehen bei allen gleich aufgemacht. Die Auflistung zeigt Ihnen welches Rangabzeichen eine aktive Kraft in Feuerwehr wann erhält und zu welchen Dienstrang er befördert wird.
(Die Auflistung bezieht sich nur in den Bereichen der Freiwilligen Feuerwehr.)
|

|
|
Feuerwehrmann/frau-Anwärter/in
Wer in die Feuerwehr eintritt.
|
Feuerwehrmann/frau
Wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.1, erfolgreich absolviert hat.
Oberfeuerwehrmann/frau
Wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.2, erfolgreich absolviert haben.
Haupfeuerwehrmann/frau
Wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat.
Unterbrandmeister/in
Wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.2, erfolgreich absolviert hat.
Brandmeister/in
Wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.1, am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat.
Oberbrandmeister/in
Wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Hauptbrandmeister/in
Wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Brandinspektor/in
Wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.2, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
Brandoberinspektor/in
Wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und die Lehrgänge nach FwDV 2, Nummern 4.3 und 4.4, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
Stadtbrandinspektor/in
Wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr nach FwDV 2, Nummer 4.6, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
|
|
|
|
|